Was sind Freiwilligendienste?

Freiwilligendienste sind eine besonders zeitintensive Form des freiwilligen Engagements. Es handelt sich um eine Zeit für Bildung und Orientierung, in dem die Freiwilligen durch Seminare und Austauschtreffen sowie individuelle Reflexionsgespräche begleitet werden. Gleichzeitig wird anderen Menschen, der Umwelt, Kultur oder in anderen Bereichen geholfen. Der Freiwilligendienst ist klar geregelt mit einem Vertrag, einem Zeugnis, monatlichen Taschengeld und Sozialversicherung dar. Der Freiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst und arbeitsmarktneutral.

Was gibt es Wichtiges zu Freiwilligendienste zu wissen?

In der Regel wird ein Freiwilligendienst für eine Dauer von 12 zusammenhängenden Monaten, mindestens 6 und maximal 18 Monate, geleistet. Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten können, gilt eine festgelegte Höchstgrenze. Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.

Es gibt Jugendfreiwilligendienste, die Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre in der Regel in Vollzeit absolvieren können. Auf dem Engagementportal des Land Sachen-Anhalts sind die Trägerorganisationen von Jugendfreiwilligendiensten aufgelistet: https://engagiert.sachsen-anhalt.de/informationen-zum-engagement/fuer-engagierte/jugendfreiwilligendienste-fsjfoej/

Es gibt den Bundesfreiwilligendienst, der altersoffen ist und sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit geleistet werden kann. Auf dem Engagementportal des Land Sachen-Anhalts sind die Träger für den Bundesfreiwilligendienst aufgelistet: https://engagiert.sachsen-anhalt.de/informationen-zum-engagement/fuer-engagierte/bundesfreiwilligendienst-bfd/ Das Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat auf ihrer Seite eine direkte Einsatzstellensuche https://www.bundesfreiwilligendienst.de/

Ein Dienst in Teilzeit ist für unter 27-Jährige Freiwillige dann möglich, wenn ein Integrationskurs besucht wird oder ein anderes berechtigtes Interesse vorliegt, wie z.B. die Pflege eines Familienmitglieds.

Wer kann einen Freiwilligendienst leisten?

Im Freiwilligendienst kann sich jede Person engagieren, die mindestens 16 Jahre alt ist und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und über einen Aufenthaltstitel verfügt, der sie zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt, z.B. Personen mit mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 011/95/EU oder Asylsuchende, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Menschen mit einer Duldung können mit entsprechender Beschäftigungserlaubnis am Freiwilligendienst teilnehmen. Ein für den Freiwilligendienst erteiltes Visum kann auch ein Aufenthaltstitel sein.