Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst können ab sofort zu Hilfs- und Unterstützungsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine außerhalb ihrer Einsatzstellen eingesetzt werden, z.B. im Rahmen lokaler Hilfsnetzwerke, Koordinierungsstellen, Unterkünfte o.ä.. Hierfür wird die im Rahmen der Pandemiebewältigung seit rund zwei Jahren bewährte Möglichkeit eines „erweiterten Einsatzbereiches“ genutzt.
Zu beachten ist, dass die Begleitung von Hilfskonvois als „erweiterter Einsatzbereich“ ausdrücklich nicht umfasst ist. Ein Einsatz muss in jedem Fall immer auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt bleiben! Oberste Priorität hat weiterhin, dass der „erweiterte Einsatz“ unbedingt freiwillig erfolgt, die Freiwilligen nicht gefährdet werden und sie umfassend versichert sind.
Zudem werden Anträge auf Anerkennung und Platzzahlerhöhungen und Einsatzerweiterungen beim Bundesamt unbürokratisch und vorrangig bearbeitet. Die Anerkennung wird vorerst bis 31.12.2024 ausgesprochen.Wichtig ist, dass in den Anträgen auf Anerkennung, Platzzahlerhöhung oder Erweiterung des Einsatzbereichs der Einsatz in der Geflüchtetenhilfe für die Ukraine erkennbar ist.
Die pandemiebedingten Sonderregelungen (z.B. die Fortzahlung von Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträgen bei pandemiebedingt geschlossenen Einsatzstellen, die Durchführung der Seminare in virtueller Forrm oder die Abrechnung von Stornokosten für ausgefallene Präsenzsemianre) laufen nach aktuellem Stand (14.04.2022) zum 31.12.2022 aus. Jedoch sind davon nicht BFD-Vereinbarungen betroffen, die für den „erweiterten Einsatz“ zur „Hilfe von Geflüchteten aus der Ukraine“ in diesem Jahr geschlossen wurden.